Studiengebühren abschaffen
Vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bundeseinheitliche Festschreibung eines gebührenfreien Erststudiums die Kompetenz des Bundes überschreitet und deshalb verfassungswidrig ist. Damit wurde festgestellt, dass schon nach damaliger Rechtslage allein die Länder über die Einführung von Studiengebühren zu entscheiden haben. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen lediglich auf, das Sozialstaatsprinzip zu beachten. Erst wenn große Wanderungsbewegungen einsetzten, könne der Bund Rahmenregelungen treffen, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Ländern zu gewährleisten. Mit der Föderalismusreform 2006 gab der Bund dann auch alle bildungspolitischen Kompetenzen mit Ausnahme des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse ab. Das erwähnte Instrument der Rahmenregelung wurde gänzlich gestrichen.
Nach diesem Urteil führten sieben Bundesländer allgemeine Studiengebühren ein. Allerdings gelang es im Juni 2008 in Hessen nach langem Protest von Studierenden und Gewerkschaften einer rot-rot-grünen Landtagsmehrheit das Bezahlstudium wieder abzuschaffen. Die Gebührenfront begann zu bröckeln. Auch im Saarland wurden jetzt Studiengebühren zurückgenommen. Ob die Abschaffung auch in anderen Bundesländern gelingen kann, ist unklar. Denn die Grünen scherten durch ihr Hamburger Gebührenmodell aus der Front der Studiengebühren-Gegner aus. Die schwarz-grüne Landesregierung führte dort ab dem Wintersemester 08/09 nachgelagerte Studiengebühren ein.
Studiengebühren verschärfen die soziale Selektivität im Bildungssystem. Daran können auch Studiengebührenkredite nichts ändern. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die zu erwartenden Schulden besonders Kinder aus finanziell schlechter gestellten Familien vom Studium abschrecken. Damit laufen Sie nicht zuletzt dem Ziel des BAföG zuwider.
Neben den finanziellen Konsequenzen für den Einzelnen ist die Einführung von Studiengebühren mit einem Paradigmenwechsel im Bildungsverständnis verbunden. Fortan muss für Bildung selbst gezahlt werden. Diese Investition solle sich perspektivisch lohnen. Angeblich bekäme man nach dem Studium ein gutes Einkommen und könne den Kredit so abbezahlen. Hochschulbildung wird in diesem Modell also zunehmend auf ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit reduziert. Aus einer emanzipatorischen Perspektive heraus gilt es, diese Diskussion vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen und die Hegemonie dieses ökonomischen Bildungsbegriffs zu brechen. Dazu gehört auch die klare und konsequente Ablehnung von Studiengebühren und Studienkonten in jeglicher Form.
Wir fordern eine restlose Abschaffung der Studiengebühren. Der Staat darf sich nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen, den Bürgern eine kostenlose Bildung zu bieten.
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