Studiengebühren
Wir lehnen Studiengebühren ab!
Wir treten entschieden für eine kostenlose Bildung für jeden Bürger ein und fordern deshalb eine restlose Abschaffung der Studiengebühren. Sie verschärfen die soziale Selektivität im Bildungssystem, woran auch Studiengebührenkredite nichts ändern können. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die zu erwartenden Schulden besonders Kinder aus finanziell schlechter gestellten Familien vom Studium abschrecken.
Wir fordern eine restlose Abschaffung der Studiengebühren. Der Staat darf sich nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen, den Bürgern eine kostenlose Bildung zu bieten.
Wie auf Uni-Ebene mit Studiengebühren umgehen?
So einig sich die meisten Studierendenverbände bei der Ablehnung der Studiengebühren sind, so sehr herrscht Uneinigkeit darüber, wie man mit den Studiengebühren – da diese nun leider Tatsache sind – umgehen soll. Einige lehnen die Mitarbeit oder gar jegliche Beschäftigung mit den Studiengebühren ab.
Unserer Meinung nach, ist den Studierenden mit einer solchen Verweigerungshaltung nicht geholfen, daher fahren wir zweigleisig: auf Landesebene bekämpfen wir die Studiengebühren, auf Universitätsebene versuchen wir die vorhandenen Mittel wenigstens gerecht zu verteilen. Eine wichtige Stellschraube für die Höhe der Gebühren ist die Anzahl der StudiengebührenzahlerInnen.
Studiengebührenbefreiung an der Uni Passau
35 % der Passauer Studierenden zahlen keine Studienbeiträge. Die verbleibenden 65 % tragen die gesamte Beitragslast (siehe Befreiungsstatistik).
Das Bayerische Hochschulgesetz erlaubt es jeder Hochschule, Regelungen vorzusehen, nach welchen bis zu 10% der Studierenden für besondere Leistungen von der Beitragspflicht ganz oder teilweise, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, befreit werden (Art. 71 Abs. 5 Satz 3 BayHSchG). Aufgrund dieser sog. Leistungsquote hat die Uni Passau in § 6 Abs. 3 ihrer Studienbeitragssatzung geregelt, dass auf Antrag befreit werden:
- die 5 % der Jahrgangsbesten des jeweiligen Studiengangs
- StipendiatInnen eines anerkannten Begabtenförderungswerkes
- der/die Vorsitzende des Studierendenparlaments mit StellvertreterIn, die 4 gewählten MitgliederInnen des AStA und der/die Studentische SenatorIn
Die Uni Passau war die erste und ist heute mit der Uni Bayreuth die einzige bayerische Universität, die StipendiatInnen befreit. Ferner wird sie im Bericht des Wissenschaftsministeriums auch als einzige Uni aufgelistet, die derzeit überhaupt in nennenswertem Umfang von der Leistungsquote Gebrauch macht. Vor allem dadurch hat Passau einen höheren Anteil an befreiten Studierenden. Er lag im WS 08/09 5,3 Prozentpunkte über dem bayernweiten Mittel (davon 4,9 Prozentpunkte lediglich durch die „Leistungsquote“). Allein durch die Befreiung der StipendiatInnen gingen der Uni 2009 ca. 400.000 € an Studiengebühren verloren.
Diese Tendenz hin zu einer immer kleiner werdenden „Mittelschicht“ von StudienbeitragszahlerInnen, wird sich in den nächsten Semestern noch verschärfen. Es ist vor allem mit einem Anstieg der Rückerstattungen nach der Bestenquote zu rechnen, da mehr und mehr Studierende die geforderten 4 Beitragssemester erfüllen werden.
5 % Bestenquote: völlig ungeeignet zur Studienförderung
Was sich zunächst vielleicht nicht schlecht anhört, erweist sich bei genauerer Betrachtung als völlig ungeeignetes Instrument, welches die Masse der Studierenden belastet:
Es macht schon grundsätzlich nur Sinn, Studierende für ihre Studienleistungen mit Geld zu belohnen, wenn man annimmt sie dadurch motivieren zu können. Der Versuch, Motivation allein über finanzielle Anreize schaffen zu wollen, ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn “Geld allein macht auch nicht fleißig”. Abgesehen davon, fällt es schwer sich Studierende vorzustellen, für die die Aussicht auf einen guten Abschluss nicht schon enorm motivierend wirkt.
Unabhängig davon, wie man zu finanziellen Anreizen stehen mag, kommen diese jedenfalls zu spät, um eine Wirkung entfalten zu können. Wer wirtschaftlich schlechter steht, also 6 Semester die 485 € Studienbeitrag nur unter großen Entbehrungen aufbringen kann, dem ist nur mit einer Befreiung im Vorhinein gedient. Denn sollte sie oder er tatsächlich einen Top-Abschluss schaffen, dann sorgen die glänzenden Berufsaussichten auf der einen und – im Falle eines Weiterstudierens – die guten Aussichten auf ein Stipendium auf der anderen Seite höchstwahrscheinlich für eine gute wirtschaftliche Absicherung.

Die RLS: eine der wenigen Stiftung ohne soziale Schieflage. Ihre Stipendiaten unterstützen den Antrag.
Studienstiftungen: “Wer hat, dem wird gegeben”
Die Studiengebührenbefreiung knüpft auch an die Förderung durch ein anerkanntes Begabtenförderungswerk an. Deshalb trifft sie die Kritik, die an der gängigen Praxis der Stipendienvergabe jener Förderungswerke geäußert wird, gleichermaßen. Nach einer Studie des Hochschul-Informations-Systems aus dem Jahr 2008 ist der Anteil der begüterten Akademikerkinder im Vergleich zu deren Anteil unter allen Studierenden besonders hoch, bei Kindern aus der “Unterschicht” ist er besonders niedrig. Damit übertrifft die soziale Selektivität der Begabtenförderung die ohnehin schon hohe Selektivität beim Hochschulzugang bei weitem. Karl Ulrich Mayer, Co-Direktor des Zentrums für Ungleichheitsforschung an der amerikanischen Yale University spricht deshalb von der “Selbstreproduktion des deutschen Bildungsbürgertums.” Dazu kommt, dass die Stipendien in einem äußerst intransparenten Verfahren vergeben werden, die Entscheidungen politisch beeinflusst sind und zumeist nicht begründet werden. Die Kritik wiegt umso schwerer, da Studienstiftungen den Großteil ihrer Förderung aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums (BMBF) bezahlen.
Das Befreiungssystem wieder vom Kopf auf die Füße stellen
Das Wesen des Beitrags – also auch des Studienbeitrags, wie die juristisch korrekte Bezeichnung der Studiengebühren lautet – ist es, dass er für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme entrichtet wird. Nachdem an der Uni Passau für alle Studiengänge in etwa gleich viele studiengebührenfinanzierte Angebote bereitgestellt werden, beträgt der Studienbeitrag einheitlich 485 € pro Semester.
Es ist indessen üblich, dass Beiträge – gerade wenn sie wie Studienbeiträge sozial sensible Bereiche berühren – entsprechend der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit entrichtet werden. (Bsp. Krankenversicherungsbeiträge: Erhebung proportional zum Einkommen, Kinder aber werden bei vollem Leistungsanspruch kostenlos mitversichert). Deshalb werden z.B. auch Studierende aus kinderreichen Familien von den Studiengebühren befreit und können trotzdem alle Angebote wahrnehmen. Die Solidargemeinschaft der Studierenden unterstützt damit ihre sozial schwächeren Mitglieder.
Keine Umverteilung von unten nach oben!
Vollkommen unüblich ist es allerdings, sozial Bessergestellte zu unterstützen. StipendiatInnen bekommen von ihrer Stiftung eine elternabhängige Förderung in Höhe des ihnen sonst zustehenden BAföG-Satzes. Diesen Anteil erhält nur nicht, wessen Eltern “zu viel” verdienen und sie oder ihn deshalb selbst unterstützen können. Insofern ergibt sich kein Unterschied zwischen StipendiatInnen und allen anderen Studierenden. Schon allein deshalb sind sie nicht sozial schwächer und bedürfen nicht der Hilfe der Solidargemeinschaft. Im Gegenteil: StipendiatInnen erhalten elternunabhängig derzeit noch 80 € Büchergeld pro Monat, bald 300 €. Geht man davon aus, dass dem durchschnittlichen Passauer Studierenden 600 € pro Monat für Leben und Studieren zur Verfügung stehen, dann gehören StipendiatInnen mit bald 900 € pro Monat zweifelsohne finanziell zur studentischen Oberschicht.
Eine Studiengebührenbefreiung darf darum allein sozial motiviert sein. Dafür liefert schon das Hochschulgesetz genug Befreiungsgründe. Die von der Uni eingeführten Befreiungstatbestände müssen deshalb wieder abgeschafft werden. Nichts Anderes darf für die Befreiung der StudierendenvertreterInnen in AStA, StuPa und den Fachschaften gelten. Hier müssen die hochschulpolitischen Akteure ihre Redlichkeit beweisen. Alles andere würde von einer Selbstbedienungsmentalität der Handelnden zeugen.
Eine Senkung ist möglich – es wäre nicht das erste Mal in Passau
Getreu dem Grundsatz der Beitragserhebung sollten die Mehreinnahmen, die bei der Streichung der Befreiungsmöglichkeiten zwangsläufig entstehen, zur Senkung der Studiengebühren verwendet werden. Indem der Senat die durch Art. 71 Abs. 5 Satz 3 BayHSchG geschaffene Möglichkeit, weitere Befreiungstatbestände zu treffen, aufgreift, bringt er zum Ausdruck, dass es für die Universität wirtschaftlich vertretbar ist, auf bis zu 10 % der Studienbeiträge zu verzichten. Das entspräche einem Betrag von 48,5 € pro BeitragszahlerIn und Semester. Hierbei ergeben sich jedoch Überschneidungen zwischen den einzelnen Befreiungsmöglichkeiten. So vereinte ein/e StipendiatIn aus kinderreichem Elternhaus, der auch noch in der Studierendenvertretung aktiv ist, in seiner Person 3 Befreiungsgründe. Realistisch dürfte daher eine Senkung um 7,22 % auf 450 € sein. Eine Senkung der Studiengebühren um mehr als 35€ setzt eine gleichzeitige Ausgabenkürzung voraus, die jedoch derzeit noch am Widerstand der Unileitung, der Fakultätsräte und der Fachschaften scheitert.
Ähnliches wurde schon bei der Senkung der Studiengebühren von 500 € auf 485€ praktiziert. In den ersten Semestern nach Einführung der Studiengebühren wurden 15 € darauf verwendet, um die Kopierkarten jedes Studierenden um eben jenen Betrag aufzuladen – auch die Karten derer, die überhaupt keine Studiengebühren zahlten. Die 15 € waren keine wirklichen Ausgaben zur “Verbesserung der Studienbedingungen”, sondern ein reiner Durchlaufposten. Man einigte sich schließlich darauf, den Gebührensatz stattdessen um jene 15 € zu senken.
Auch hier ließ man also die Ausgaben unangetastet und veränderte einfach die Zusammensetzung der Einnahmen. Ein auch nur irgendwie geartetes “Signal an die Politik” war damit nicht verbunden.
