Für die Verfasste Studierendenschaft und echte Mitbestimmung

Wir fordern die Einführung der verfassten Studierendenschaft (VS) und mit ihr einhergehend die Professionalisierung der Studierendenvertretung. Außerdem muss das allgemeinpolitischeMandats in den Hochschulgesetzen freigegeben werden.

Die verfasste Studierendenschaft (VS) ist die Selbstverwaltung der Studierenden. Ihre Vorläufer entstanden im Zuge der bürgerlichen Revolution 1848, in welcher die Studierendenschaften eine tragende Rolle spielten. 1919 wurde der Dachverband der Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) gegründet. Nachdem die Studierendenschaften in der NS-Zeit von den Faschisten vereinnahmt wurden und ihren Einfluss verloren, legte man nach dem Ende des zweiten Weltkrieges auf demokratische Prinzipien in den VS Wert. In den folgenden Jahren wurden VS in den meisten Bundesländern zu einer Erfolgsgeschichte und waren nicht zuletzt 1968 Keimzelle des gesellschaftlichen Fortschritts.

Die VS ist als öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft der jeweiligen Universität verankert. Alle an der Universität eingeschriebenen Studierenden sind automatisch Mitglied. Sie hat Satzungsautonomie und kann damit ihr Innenrecht selbst setzen. So können die Studierenden unabhängig von Hochschulleitung und Ministerium über die Struktur ihrer VS, d.h. über Größe und Anzahl ihrer Organe entscheiden. Faktisch sind diese Organe häufig das Studierendenparlament und als ausführendes Organ der AStA. Im aktuellen bayerischen System ist die Struktur gesetzlich vorgeschrieben, von ihr darf nur durch Rechtsverordnung des Ministeriums abgewichen werden.

Die VS kann in ihrer Satzung auch festlegen, dass sie Beiträge erhebt. Das ist derzeit in Bayern nicht möglich. Dadurch würde eine von der Hochschulleitung, dem Ministerium und privaten Geldgebern unabhängige Arbeit gewährleistet werden. Damit geht die Finanzhoheit der VS notwendigerweise einher. Sie ist für eine effektive Arbeit der studentischen Selbst- und der akademischen Mitverwaltung unerlässlich.

Die VS wurde in Bayern 1973 abgeschafft und durch das derzeitige System ersetzt. Die Studierendenvertretung der Uni Passau ist deshalb keine öffentlich-rechtliche Körperschaft, sondern ein Organ der Universitäts- bzw. der Fakultätsverwaltung. Sie hat weder Beitrags-, noch Finanzautonomie und bekommt ihr Geld stattdessen vom Freistaat. Mit etwa 8.000 € jährlich stehen ihr nur ca. ein Zehntel dessen zur Verfügung, was eine VS an einer vergleichbar großen Universität außerhalb Bayerns zur Verfügung hat.

Die Folgen sind kaum übersehbar: Die Studierendenvertretung ist personell schlicht nicht in der Lage die wenigen Mitbestimmungsrechte der Studierenden tatsächlich wahrzunehmen. Wenn die Debatten um den Bolognaprozess und der Bildungsstreik jedoch eines gezeigt haben, dann die Tatsache, dass ein Mitwirken der Studierenden unerlässlich ist. Trotzdem wurde es in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt.

Professorenschaft und Verwaltung haben – ob gewollt oder ungewollt – allein schon durch ihren immensen Informationsvorsprung ein großes Übergewicht in allen Gremien. Daran kann auch eine paritätische Besetzung nichts ändern. Den studentischen Vertretern fehlen oftmals Zeit, Erfahrung und Sachkompetenz, um ihre Interessen durchzusetzen. Deshalb findet sich in den wenigsten Beschlüssen der Hochschulgremien studentische Expertise wieder. Die Tätigkeit in den genannten Gremien ist ein Ehrenamt. Und so halten ein übervoller Stundenplan und der wirtschaftliche Zwang zum Nebenjob viele Studierende von einem Engagement für studentische Interessen ab. Ohne dieses Engagement aber werden sich weiterhin allein an der Uni Passau viele Studierende in unstudierbaren und unausgegorenen Studiengängen wiederfinden. Ein erneutes Scheitern ist also vorprogrammiert.

Eine Professionalisierung der Studierendenvertretung ist darum unumgänglich. Die Gremien (FS, AStA, StuPa) müssen in die Lage versetzt werden, eigene Fachreferenten anzustellen, die nach den Entlohnungsgrundsätzen für HiWis bezahlt werden. Dieses Einstellungsrecht muss durch ein Budgetrecht gesichert werden. Andernfalls stünde es im Belieben von Hochschulleitung oder Ministerium, ausgeübte studentische Mitbestimmung zu schwächen. Hierfür muss das StuPa von den Studierenden Beiträge erheben können. Schon nur 3 € pro Semester und Student würden die Lage der Studierendenvertretung entscheidend verbessern.

Diese inhaltlichen Forderungen lassen sich am ehesten in einer Verfassten Studierendenschaft (VS) verfolgen. Da derzeit keine bayernweite Lösung in Sicht ist, muss die Universität Gebrauch von der Experimentierklausel (Art. 106 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes) machen. Nur so kann das immense Informationsübergewicht der Unileitung ausgeglichen und studentische Interessen durchgesetzt werden.

Politisches Mandat freigeben

Trotz der besseren organisatorischen Verankerung einer VS, ist die politische Arbeit oftmals durch das rein hochschulpolitische Mandat beschränkt. Diesen politischen Maulkorb lehnen wir ab.

Den studentischen Gremien wird nicht erlaubt sich zu allgemeinpoltischen Themen zu äußern, die also die gesamte Gesellschaft betreffen. Die Beschränkung wird argumentativ auf die negative Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gestützt. Nachdem Studierende nicht aus der VS austreten können, ohne sich gleichzeitig zu exmatrikulieren, sei die VS hinsichtlich der Äußerungen ihrer Organe auf ihre gesetzlichen Aufgaben beschränkt. Die wiederum dürften nur im Sachzusammenhang mit spezifisch studentischen Themen stehen.

Diese an sich schlüssige Argumentation lässt sich jedoch nicht auf die VS anwenden. Schließlich nimmt sie als Teil der Universität auch an der Freiheit von Forschung und Lehre teil (Art. 5 Abs. 3 GG). Sie können sich darum – im Gegensatz zu anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Krankenkassen, Handwerkskammern, Jagdgenossenschaften) – der freien Meinungsäußerung bedienen, wenn diese im Dienste der Wissenschaftsfreiheit steht.

Die Aufgabe der Hochschule beschränkt sich nicht auf abgehobene Forschung oder sture Wissensvermittlung. Sie soll vielmehr auch gesamtgesellschaftliche Entwicklung thematisieren und kritisch beleuchten. Die Studierenden können davon nicht ausgenommen werden.

Es muss den Organen der VS also gestattet sein, dass sie sich, zu allgemeinpolitischen Themen äußern. Allein die Treue zur Verfassung (Art. 5 Abs. 3 GG), die demokratische Legitimation und die Einhaltung des Satzungsrechts der VS können hierfür Voraussetzung sein. Es muss der VS also selbst möglich sein, die Reichweite des Mandats ihrer Vertreter festzulegen.

Echte Mitbestimmung im Zentrum für Schlüsselqualifikationen

Wir fordern die paritätische Besetzung der Leitung des ZfS mit Professor_innen, Mitarbeiter_innen und Studierenden.

Das ZfS wird zu 81% aus Studiengebühren finanziert. Trotzdem findet auch hier studentische Mitbestimmung nur in Ansätzen statt:

Die Vertreter der Studierenden im Gremium zur Verwendung der Studiengebühren beschließen über den Löwenanteil des ZfS-Etats. Diese Sitzung dauert für gewöhnlich einen Nachmittag und findet einmal im Jahr statt. Das ZfS ist dabei nur eines von vielen Themen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Ausrichtung des Zentrums kann hier also nicht stattfinden. Die Gelder können nur bewilligt oder pauschal gekürzt werden. Zudem gibt das Gremium nur Empfehlungen ab, über die sich die Unileitung ohne weiteres hinwegsetzen kann.

Zwei Mitglieder des AStA trafen sich einmal pro Semester zu einem informellen Gespräch mit der Leitung des ZfS. Hier werden zwar inhaltlich gegensätzliche Positionen ausgetauscht, der Erfolg hält sich allerdings in Grenzen. So wurde beispielsweise mehrfach vorgetragen, das Programmheft des ZfS habe eine zu hohe Auflage und sei zu aufwändig gedruckt, wodurch Studienbeiträge verschwendet würden. Die Reaktion der ZfS-Leitung: das Heft ist von 112 Seiten (SS 2009) über 132 Seiten (WS 09/10) bis zu 152 Seiten (SS 2010) immer dicker geworden. Die Anliegen der Studierendenvertreter werden also schlichtweg ignoriert – man tut lieber noch das Gegenteil! Nach abermals heftigen Protesten unsere Vertreter im AStA wurde das Heft danach aus Werbemitteln der Universität gezahlt.

Gerade das Beispiel der Programmhefte zeigt, dass das ZfS künftig noch stärker unter studentische Kontrolle gestellt werden muss.

Auf die Initiative unserer Mitglieder im AStA 2009/10 hat die Hochschulleitung sich wenigstens dazu durchringen können, einen Beauftragten des StuPa zu den Sitzungen der ZfS-Leitung zuzulassen. Für ein echtes Stimmrecht jenes Beauftragten hat das Wissenschaftsministerium aber immer noch nicht die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen (sog. Experimentierklausel, Art. 106 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG).

Aber auch das ginge nicht weit genug. Ohne eine paritätische Besetzung der ZfS-Leitung mit Professor_innen und Mitarbeiter_innen auf der einen und Studierendenvertreter_innen auf der anderen Seite kann eine wirksame studentische Mitbestimmung nicht gewährleistet werden.