HiWi: Gutes Geld für gute Arbeit

Wir fordern die rasche Umsetzung des uns vorgeschlagenen Entgeltsystems. Gleichzeitig muss die rechtswidrige Praxis, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch den Einsatz von HiWis abzubauen beendet werden.

Neues Entgeltsystem

In der auslaufenden Wahlperiode konnten wir den StuPa schon davon überzeugen, dass die Löhne der HiWis steigen müssen. Dazu haben iwr ein gestaffeltes Entgeltsystem vorgeschlagen. Es liegt nun an AStA und StuPa-Präsidium unsere Forderung gegenüber der Unileitung durchzusetzen.

Unser Entgeltsystem orientiert sich an dem der Universität Würzburg:

  • Tarifgruppe 1: 8,00€ für studentische Hilfskräfte in einem Bachelorstudiengang bzw. ohne Hochschulabschluss.
  • Tarifgruppe 2: 8,50 € für Studierende ohne Hochschulabschluss in höheren Semestern (ab dem 7. Fachsemester) in nicht modularisierten Studiengängen, bei Erfüllung der jeweiligen fakultätsspezifischen Zusatzbedingungen (bei Juristen z.B. alle 3 großen Scheine).
  • Tarifgruppe 3: 9,00 € für nebenberufliche wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelorabschluss.
  • Tarifgruppe 4: 11,00 € für nebenberufliche wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Diplom-, Magister- und Staatsexamens- oder mit Masterabschluss sowie für in einem Promotionsstudiengang immatrikulierte nebenberufliche wissenschaftliche Hilfskräfte, die die Zulassungsvoraussetzung zur Promotion nach der jeweiligen Promotionsordnung erfüllen.

Wider das Sozialdumping außerhalb von Forschung und Lehre

HiWis (genauer: studentische Hilfskräfte) werden in stärkem Ausmaß dazu genutzt, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu ersetzen. Die Bibliothek kann zB nur ihre Kernöffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr mit festangestellten Kräften decken. All die Annehmlichkeiten des Bibliotheksalltags – Öffnungszeiten bis Mitternacht, Öffnung an Sonn- und Feiertagen – werden durch HiWis ermöglicht. Für die Universität ist das doppelt “günstig”: Zum einen kann sie HiWis mit Löhnen und Tarifniveau abspeisen, zum anderen muss sie kaum Sozialversicherungsabgaben tragen. Schließlich sind Studierende kostenlos bei ihren Eltern krankenversichert. Die Universität schließt hier Verträge zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten des Sozialversicherungssystems.

HiWis sind aber nicht dazu da, Sekretariatsarbeit zu übernehmen oder als Aufsicht die Angestellten der Bibliothek oder des Sportzentrums zu verdrängen. Sie sollen die Arbeit verrichten, wie sie von jedem Nichtstudierenden getan werden könnte. Sie sollen vielmehr Wissenschaft und Lehre durch eigene Leistungen unterstützen. Diese Leistung muss „ihrer Art nach eine wissenschaftliche Dienstleistung“ sein (BAG).

Wir möchten, dass Studierende weiterhin an der Uni arbeiten können – auch in der zentralen Einrichtungen und in der Verwaltung. Dazu müssen sie – nachdem sie dort keine HiWis sein können – nach Tarif bezahlt werden. Der Tariflohn betrüge etwas über 10 €.

Bessere Arbeitsbedingungen für HiWis: Urlaubsanspruch durchsetzen

Wir fordern, dass sich die Universitätsleitung mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die Urlaubsansprüche von HiWis erfüllt werden.

Eine immer wieder behauptete Unwahrheit ist, dass Hiwis keinen Urlaubsanspruch hätten. Dabei ist die gesetzliche Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) eindeutig und es bestehen für Hiwis auch keine Ausnahmen. Auch die Personalabteilung der Uni bestätigt, dass Hiwis wie alle Arbeitnehmer auch Anspruch auf 24 Werktage (Mo-Sa) Urlaub pro Kalenderjahr haben.

Beispiel: Ein Hiwi arbeitet für gewöhnlich 5 Stunden pro Woche, also innerhalb von 24 Werktagen 20 Stunden. Dann sind ihr/ihm auch 20 Arbeitsstunden Urlaub zu gewähren. Pro Semester kann er also 2 Wochen Urlaub machen wobei ihm die in dieser Zeit eigentlich zu leistenden 10 Arbeitsstunden gutzuschreiben sind.