Empört Euch!


Hochschulwahlen am 21.06.

Helft uns dabei diese Missstände zu beseitigen. Lasst der Empörung Taten folgen und wählt am 21.06. die Liste SDS.DIE LINKE Passau.

Die Wahlzettel

Generell gilt: Auf keinen der Wahlzetteln können die Stimmen auf verschiedene Listen verteilt werden! Panschieren ist somit NICHT möglich! Kumulieren ist erlaubt, wirkt sich aber nur auf die Reihenfolge innerhalb der Liste aus.

Für Sitzverteilung in den Gremien ist allein entscheidend wie viele Stimmzettel für eine Liste abgegeben wurden. Ob auf diesen Stimmzetteln nur 1 oder alle 16 Stimmen verteilt werden sind für die Sitzverteilung gänzlich irrelevant.

Ihr müsst also nur dann mehrere Stimmen auf der Liste verteilen, wenn ihre die Reihenfolge der Kandidaten ändern wollt. Ansonsten genügt es, den Listenkopf anzukreuzen.

Studentische Senator_innen

Diesmal werden 2 Vertreter der Studierenden in den Senat gewählt. Du kannst

  • 1 Stimme für 1 Liste abgeben oder
  • 2 Stimmen innerhalb 1 Liste verteilen.

den Studentischer Konvent (Studierendenparlament)

Auch dieses Jahr werden 16 Mitglieder des Konvents direkt gewählt. Du kannst

  • 1 Stimme für 1 Liste abgeben oder (Sitzverteilung)
  • 16 Stimmen innerhalb 1 Liste verteilen, aber nur maximal 3 pro Kandidat_in (Reihenfolge innerhalb der Liste).

Die Unileitung stellt einen leider etwas irreführenden Musterwahlzettel zur Verfügung. Bei einer kleinen Liste wird nicht etwa in der Weise auf seine Stimme verzichtet, als das sie nicht den gleichen Erfolgswert hat. Vielmehr wird nur darauf verzichtet die Reihenfolge der Liste zu ändern.

Warum wählen gehen?

Was machen eigentlich die Studentischen Senator_innen?

Der Senat ist die gewählte Vertretung aller Gruppen der Universität:

  • Universitätsprofessoren (6 Mitglieder)
  • Vertreter der Studierenden (2 Mitglieder)
  • Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter (1 Mitglied)
  • Vertreter der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter (1 Mitglied)
  • Frauenbeauftragte (1 Mitglied)

Er beschließt

  • Studien- und Prüfungsordnungen.
  • Leitlinien und Forschungsschwerpunkte der Universität.
  • die Einführung neuer Studiengänge.
  • über die Höhe der Studienbeiträge (Studiengebühren).
  • über die Bestätigung der Vorschläge für nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats. Die Vorschläge werden vorher von Hochschulleitung und Ministerium gemeinsam erstellt.

Der Senat nimmt auch zu Berufungsvorschlägen für neue Professoren Stellung.

Was ist eigentlich das Studierendenparlament?

Zusammensetzung
  • 16 Mitglieder aus den Hochschulgruppen
  • 4 entsendete Fachschaftsvertreter_innen
  • 2 Studentische Senator_innen

Das Studierendenparlament tagt einmal im Monat zu öffentlichen Sitzungen. Dort können alle Studierenden ihre Anliegen in Form von Anträgen einbringen.